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   VG Münster, 16.11.2007 - 10 K 1207/07   

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https://dejure.org/2007,18076
VG Münster, 16.11.2007 - 10 K 1207/07 (https://dejure.org/2007,18076)
VG Münster, Entscheidung vom 16.11.2007 - 10 K 1207/07 (https://dejure.org/2007,18076)
VG Münster, Entscheidung vom 16. November 2007 - 10 K 1207/07 (https://dejure.org/2007,18076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreitung einer zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h um 75 km/h; Ermittlung eines verantwortlichen Fahrzeugführers; Auferlegung eines Fahrtenbuches für die Dauer von sechs Monaten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrtenbuchauflage für 6 Monate und Geschwindigkeitsüberschreitung von 75 km/h

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrtenbuch - Verhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 10 S 1499/09

    Verpflichtung der Bußgeldbehörde zu angemessenen und zumutbaren Schritten zur

    Aus dem - die Aussage rechtmäßig verweigernden - Verhalten der Antragstellerin im Rahmen der förmlichen Anhörung als Betroffene kann auch nicht ohne Weiteres zu ihren Lasten geschlossen werden, sie hätte im Ordnungswidrigkeitenverfahren auch als Zeugin, entgegen der ihr dann obliegenden grundsätzlichen Auskunftspflicht, keine Aussage zur Sache gemacht und damit nicht zur Klärung der Täterschaft beigetragen (a.A. VG Münster, Urt. v. 16.11.2007 - 10 K 1207/07 -, juris).
  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

    Wenn das Verwaltungsgericht Münster im Urteil vom 16. November 2007 (Az. 10 K 1207/07 RdNr. 15) darauf hingewiesen hat, dass die Forderung nach Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer von sechs Monaten im Gefolge einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 375,-- EUR und einem dreimonatigen Fahrverbot hätte geahndet werden müssen und die den Anfall von vier Punkten im Verkehrszentralregister nach sich gezogen hätte, "deutlich an der unteren Grenze des Möglichen" geblieben ist, so kommt darin zum Ausdruck, dass ein solches Verhalten auch eine wesentlich längere Fahrtenbuchauflage gerechtfertigt hätte.
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2012 - 12 ME 33/12

    Beschuldigtenanhörung und Zeugenvernehmung des Fahrzeughalters als angemessene

    Aus dem - die Aussage rechtmäßig verweigernden - Verhalten der Antragstellerin im Rahmen der förmlichen Anhörung als Betroffene kann auch nicht ohne Weiteres zu ihren Lasten geschlossen werden, sie hätte im Ordnungswidrigkeitenverfahren auch als Zeugin, entgegen der ihr dann obliegenden grundsätzlichen Auskunftspflicht, keine Aussage zur Sache gemacht und damit nicht zur Klärung der Täterschaft beigetragen (a.A. VG Münster, Urt. v. 16.11.2007 - 10 K 1207/07 -, juris).".
  • VG Gelsenkirchen, 05.06.2012 - 14 L 595/12

    Fahrtenbuchauflage; Anhörungsbogen; keine förmliche Zeugenanhörung; verweigerte

    vgl. zu der Erforderlichkeit einer Anhörung des Halters als Zeugen, wenn feststeht, dass er nicht der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen sein kann: BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 162/87 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. B. 2012 - 12 ME 33/12 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. August 2009 - 10 S 1499/09 -, juris; a. A. VG Münster, Urteil vom 16. November 2007 - 10 K 1207/07 -, juris.
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